Liechtensteinische Meldestelle für Geldwäscherei
2000 – 2004
Die Regierung des Fürstentums Liechtenstein betraute mich im Jahr 2000 mit der Aufgabe, die Grundlagen für die erste Geldwäschereimeldestelle (FIU) des Landes zu erarbeiten. Im Anschluss übernahm ich sowohl den Aufbau als auch die Führung dieser Stelle. Diese Arbeiten trugen wesentlich dazu bei, dass Liechtenstein anfangs der Nullerjahre von der schwarzen Liste der Financial Action Task Force (FATF) von nicht kooperativen Jurisdiktionen im Geldwäschereibereich gestrichen wurde.
Ich habe mich dazu auch mit Geldwäschereimeldestellen im Netzwerk der sogenannten Egmont Group vernetzt. Bei der konkreten inländischen Umsetzung der neuen Geldwäschereivorschriften legte ich Wert darauf, dass mit den Finanzintermediären Lösungen gefunden werden konnten, die einerseits die Null-Toleranz-Politik der Regierung und deren internationale Verpflichtungen respektierten und die andererseits wirtschaftsverträglich waren und die Reputation des Finanzplatzes nicht erneut in Mitleidenschaft zogen.
Zusätzlich wurde ich mit der Aufarbeitung alter Fälle betraut, die im Zusammenhang mit dem Ost-/Westhandel in Deutschland nach dem Zweiten Weltkrieg standen. Darüber hinaus diente ich als Geldwäscherei-Evaluator für Russland, Zypern, Oman, Luxembourg und Monaco und als Experte für schwere Wirtschaftskriminalität sowie Organisierte Kriminalität und Geldwäscherei in verschiedenen Projekten des Internationalen Währungsfonds (IWF) und der Weltbank (WB) in Zentralasien.