Untersuchungsrichter Berner Oberland
1992 – 1993
Zu den Aufgaben eines Untersuchungsrichters gehörte die Führung von Ermittlungen in allen Strafsachen, inklusive Rechtshilfe. Ausserdem nahm ein Untersuchungsrichter in seinem Gerichtsbezirk weitere Funktionen wahr, etwa als Gerichtsschreiber, stellvertretender Betreibungs- und Konkursbeamter und Betreuer von Lernenden. Mit der Einführung der eidgenössischen Strafprozessordnung wurden die Untersuchungsrichter viele Jahre später in allen Kantonen abgeschafft, ihre Funktion wurde mit derjenigen der Staatsanwälte zusammengelegt.